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Februar 2000 Bibelbund e.V. Infobrief Nr. 48
Geschäftsstelle & Verlag Friedrichsgrüner Str. 83, D-08269 Hammerbrücke, Tel. 037465/44455, Fax: 037465/44422, eMail: Bibelbund@christen.net
Internet: http://www.bibelbund.christen.net

Inhalt:

Wort zum Nachdenken Andreas KÜTTLER
Christlicher Glaube und Menschenrechte Thomas SCHIRRMACHER
Millionen verschwinden Richard BERGMANN


Wort zum Nachdenken

"Ihr seid das Salz der Erde." Christen aller Couleur lieben dieses Wort, drückt es doch eine gewisse Wertschätzung aus. Gern wird es benutzt als Motto für Kirchentage und dergleichen.

Es gefällt uns Menschen, wenn man uns wichtig nimmt. Bei all dem tun wir gut daran, uns hinterfragen zu lassen. Kommen wir dem Auftrag, den dieses Wort uns stellt, wirklich nach? Haben wir Salzkraft? So wie der Nutzen des Salzes in seiner Würzkraft liegt, so besteht der Nutzen eines Christen in seiner Wirksamkeit für Gott. Daran werden wir gemessen.

Ist es uns bewusst, dass wir dann, wenn wir dieser Bestimmung nicht gerecht werden, unsere irdische Daseinsberechtigung verlieren? Das Salz, welches kraftlos geworden ist, wird hinausgeworfen, um von den Menschen zertreten zu werden.

Muss es uns nicht erschrecken, wenn wir aus dem Mund des Herrn von Christen hören, die von sich glaubten sie seien reich und reich geworden und brauchen nichts. Aber in ihrer schrecklichen Selbsttäuschung merkten sie nicht, dass sie in Wahrheit bemitleidenswerte, arme, blinde, und bloße Christenmenschen waren. In dieser Gemeinde, in der wohlhabenden Stadt Laodicea, drehte man sich nur um sich selbst. Man war nur noch auf sich selbst bedacht und hatte dabei offenbar auch den Auftrag Licht und Salz zu sein völlig aus den Augen verloren. Kann das nicht vielleicht auch uns passieren? Die Gemeindearbeit ist gut und wichtig. Wenn sich aber unser geistliches Leben nur auf die Zusammenkünfte der Gemeinde beschränkt, ist es schlimm. Was würde es uns nützen, wenn wir uns selbst die schönsten Gottesdienste inszenieren, der Fremde aber draußen bleibt? Damit ist dem Herrn sicher nicht gedient.

Andreas Küttler

Christlicher Glaube und Menschenrechte

Der Mensch als Geschöpf und Ebenbild Gottes

Auch Russland zählt zu den Unterzeichnern der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte, die die Generalversammlung der Vereinten Nationen am 10.12.1948 verabschiedet hat. Darin wird festgestellt, dass alle Menschen die gleiche Würde haben (Artikel 1) und jede Diskriminierung aufgrund von Rasse, Hautfarbe, Geschlecht, Sprache, Religion und politischer Überzeugung verboten ist (Art 2). Jeder hat das Recht auf Leben und Freiheit (Art 3), weswegen Sklaverei und Sklavenhandel (Art 4) ebenso wie die Folter (Art 5) verboten sind. Jeder hat das Menschenrecht auf die Gleichheit vor Gesetz und Richter und darf nur aufgrund von vorher erlassenen Gesetzen und nachdem er gehört worden ist, von Gerichten verurteilt werden (Art 7-11). Jeder hat das Recht auszuwandern und seinen Wohnort frei zu wählen (Art 13) oder in einem anderen Land um Asyl zu bitten (Art 14). Jeder ist in der Wahl seines Ehepartners frei und die Familie ist als "natürliche und grundlegende Einheit der Gesellschaft" durch Staat und Gesellschaft zu schützen (Art 16+26). Es folgen das Recht auf Eigentum (Art 17), das Recht auf Gewissens- und Religionsfreiheit, weswegen er auch seine Religion wechseln darf (Art 18), genießt Meinungs- und Informationsfreiheit (Art 19), Versammlungs- und Vereinsfreiheit (Art 20) und nimmt am allgemeinen Wahlrecht teil (Art 21). Jeder hat Anspruch auf soziale Sicherheit (Art 22+25+28), Arbeit mit gerechter Bezahlung (Art 23) und Bildung (Art 26).

Dem Gedanken der Menschenrechten liegt der Anspruch zugrunde, dass alle Menschen das gleiche Recht darauf haben, als Person behandelt zu werden - ungeachtet ihrer Unterschiede in Rasse, Religion, Geschlecht, Politik oder sozialem und ökonomischen Status. Doch worin ist die Gleichheit der Menschen begründet, wenn nicht darin, dass Gott sie alle gleichermaßen geschaffen hat? Deswegen beginnt jede christliche Begründung der Menschenrechte mit dem Schöpfungsbericht in den ersten beiden Kapiteln der Bibel, in denen es heißt: "Und Gott sprach: Lasst uns Menschen in unserm Bild machen, uns ähnlich! Sie sollen herrschen über die Fische des Meeres und über die Vögel des Himmels und über das Vieh und über die ganze Erde und über alle kriechenden Tiere, die auf der Erde kriechen. Und Gott schuf den Menschen nach seinem Bild, nach dem Bild Gottes schuf er ihn; als Mann und Frau schuf er sie" (1Mose 1,26-27). Dass der Mensch Ebenbild Gottes ist, spielt eine wesentliche Rolle für den Umgang der Menschen miteinander. So soll nach 1Mose 9,6 Mord bestraft werden, weil damit ein Ebenbild Gottes angetastet wurde: "Wer Menschenblut vergießt, dessen Blut soll durch Menschen vergossen werden, denn nach dem Bilde Gottes hat Gott den Menschen gemacht".

Die ganze Schöpfung besteht zur Ehre Gottes und hat von Gott her ihren Sinn erhalten. Was für die ganze Schöpfung allgemein gilt, gilt erst recht für die 'Krone der Schöpfung', den Menschen. Er wurde unter den Schöpfungsordnungen Gottes und damit zu einem Gott wohlgefälligen Zweck geschaffen. Gott hat den Menschen zum Beherrscher der Erde gemacht, aber ihm auch die Verantwortung für die Bewahrung der irdischen Schöpfung gegeben. So schreibt der Psalmist über den Menschen: "Denn du hast ihn [= den Menschen] nur wenig niedriger als die Engel gemacht, mit Herrlichkeit und Pracht hast du ihn gekrönt. Du machst ihn zum Herrscher über die Werke deiner Hände, alles hast du unter seine Füße gestellt." (Ps 8,6-8)

Deswegen geht es bei den Menschenrechten immer nur um solche Rechte, die Gott dem Menschen als seinem Geschöpf verleiht, nie um Rechte, die der Mensch sich selbst zuschreibt oder anmaßt.

Christen dürfen deswegen den Menschenrechtskatalog der westlichen Länder nicht automatisch mit der Bibel gleichsetzen. So lässt sich zum Beispiel aus der Bibel das Recht auf ein ordentliches Gerichtsverfahren mit klar vorgegebenen Gesetzen, Zeugenbefragung, unbestechlichen Richtern und eigener Verteidigungsmöglichkeit ableiten, wie wir noch sehen werden. Aber ein solches ordnungsgemäßes Gerichtsverfahren kann ja nicht automatisch mit der Gerichtsbarkeit westlicher Länder gleichgesetzt werden. Und wenn ja, mit welchem Rechtssystem sollte er dann gleichgesetzt werden? Dem deutschen, dem englischen, dem französischen oder dem amerikanischen? Weiß nicht jeder, wie stark sich schon diese voneinander unterscheiden? Es ist Raum, dass jedes Volk der Erde das Recht auf ein ordentliches Gerichtsverfahren, das sicher zu den Menschenrechten gehört, gemäß seiner eigenen kulturellen und geschichtlichen Traditionen ausgestaltet.

Die christlichen Wurzeln der Menschenrechte

Dass die Menschenrechte als Schutzrechte christliche Wurzeln haben, ist unbestritten. Wer die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte der Vereinten Nationen vom 10.12.1948 liest, wird nicht umhin kommen, die christlichen Wurzeln festzustellen. Das Verbot von Sklaverei und Folter, die Gleichheit vor dem Gesetz oder das Recht auf Erholung und Freizeit - man denke an den Sabbat bzw. Sonntag - entstammen der christlichen Tradition, und es ist nicht zufällig, dass es weitgehend ehemals christliche Staaten sind, in denen diese Menschenrechte auf Zustimmung stoßen und im staatlichen Gesetz verankert wurden. Dies hat sogar Karl Marx anerkannt, denn er lehnte die Menschenrechte als Produkt des Christentums ab (z. B. Marx Engels Werke, Bd. 1. S. 362ff).

Ohne ein Mindestmaß an gemeinsamen, notwendig 'metaphysisch' begründeten Wertüberzeugungen ist kein Staat, keine Rechtsordnung dauerhaft zu begründen und zu erhalten. Die Rechtsordnung setzt eine Wertordnung notwendig voraus. Das Recht beruht auf vor- und außerrechtlichen Wertmaßstäben, wie alles im menschlichen Leben.

Die Menschenwürdegarantie geht davon aus, dass der Mensch mehr ist, als er von sich weiß. Er kann mit den Mitteln der rationalen Wissenschaft nicht voll erfasst werden, er ist metaphysisch offen. Der moderne Staat lebt mit seinem Recht von Voraussetzungen, die er selbst nicht garantieren kann. Aufklärung oder Vergebung und Umkehr?

Im Denken der Aufklärung des 18. Jahrhunderts, die die Menschenrechte ohne Gott und gegen die Kirche begründen wollte, ergab sich alles Gute und damit auch die Menschenrechte rein aus Natur und Vernunft. Die Rousseausche Gleichsetzung von 'Vernunft' und 'Natur' ist dem ganzen Denken der Aufklärungszeit eigentümlich. Der Versuch, die Menschenrechte aus der Natur zu begründen, darf jedoch als gescheitert gelten, da sich niemand einigen kann, was mit Natur gemeint ist und wie die Natur sich kundtut. Deswegen schreibt der Strafrechtsprofessor Wolfgang Schild: "Die Aufklärung kann und darf deshalb nicht das letzte Wort, unser letztes sein. Ihre Rationalität und Funktionalität müssen an die Grenze geführt werden, weil sonst menschenwürdiges Zusammenleben nicht möglich ist. Auch und gerade das Strafrecht kann sich nicht auf die mit rationalen Mitteln zu erreichenden Zwecke der Herstellung von Ruhe und Ordnung um jeden Preis beschränken: es braucht die Menschenwürde auch des Straftäters als Fundament und zugleich als Grenze."

Der Gedanke, dass man den Menschen durch Bildung verbessern und die Übel der Menschheit durch intellektuelle Aufklärung beseitigen könne, ist eines der Grundprobleme der griechischen Philosophie, des Humanismus und der Aufklärung. Das humanistische Bildungsideal verdankt seine Existenz der Idee der Hebung der Sitten durch Bildung. Dahinter steht der Gedanke, dass der Mensch nur deswegen falsch handelt, weil er unwissend ist oder falsch denkt, nicht aber, weil sein Wille böse ist und er unfähig ist, das Gute aus eigener Kraft zu tun. Man will die ethische und verantwortliche Seite aller Gedanken, Worte und Taten auf eine Wissensfrage reduzieren, die den Menschen bestenfalls dann verantwortlich macht, wenn er Bescheid wusste.

Immer wieder sind deswegen Menschen erstaunt, wenn sie zum Beispiel hören, dass Ärzte genauso viel rauchen wie Laien, dass trotz aller Aufklärung immer noch so viele Menschen ungesund leben und Frauen trotz aller Informationsmöglichkeiten über Verhütungsmittel ungewollt schwanger werden. Dabei kann jeder an sich selbst beobachten, dass das Richtige zu wissen, ja selbst davon felsenfest überzeugt zu sein, noch überhaupt nichts mit der Frage zu tun hat, ob man auch dementsprechend lebt. Ein Politiker, der im Parlament die lebenslängliche Einehe als Grundlage der Gesellschaft rühmt, tritt deswegen noch lange nicht für die eheliche Treue in seinem Privatleben ein und ist noch lange nicht vor Ehebruch und Scheidung gefeit.

Die Bibel lehrt demgegenüber, dass die Sünde des Menschen nicht nur sein Denken, sondern sein ganzes Wesen erfasst und es vor allem sein gegen Gott gerichteter Wille ist, der den Menschen falsch handeln, aber auch falsch denken lässt. Deswegen ist es nicht damit getan, dass der Mensch mehr nachdenkt. Er muss zunächst sein altes belastetes Leben bereinigen. Christen glauben, dass Gott selbst an Stelle der Menschen für die Lieblosigkeit und den Egoismus der Menschen gestorben ist, indem Jesus Christus für die Menschen am Kreuz starb. Wer anerkennt, dass er sich nicht aus eigener Kraft und nicht durch seine eigene Vernunft erretten kann, aber darauf vertraut, dass Jesus die Strafe für ihn bereits getragen hat, wird aus diesem Glauben an Jesus heraus auch seinen bösen Willen überwinden und auf Gott ausrichten und von dort her auch sein Denken erneuern (Röm 1,20-23+25; 12,1-3). Wahre Veränderung geschieht durch Gottes Kraft von innen heraus, nicht durch Aufklärungskampagnen, sondern durch die Liebe und Vergebung Gottes.

Die Menschenrechte gehen dem Staat voraus

Menschenwürde und Menschenrechte sind im Wesen des Menschen als Geschöpf Gottes begründet. Der Staat schafft die Menschenrechte deswegen nicht, sondern er formuliert und schützt sie nur. Das Recht auf Leben hat der Mensch also beispielsweise an sich. Er erhält das Lebensrecht nicht erst durch den Staat. Und der Staat kann nicht einfach beschließen, dass seine Bürger kein Recht auf Leben mehr haben, sondern beliebig umgebracht werden dürfen. Auch das Recht, eine Familie zu führen, wird nicht vom Staat verliehen. Die Familie gehört nicht dem Staat, sondern der Staat anerkennt, dass er die vorgegebene Schöpfungsordnung von Ehe und Familie schützen muss.

Es gibt also vor- und überstaatliche Rechte, die sich aus der Natur und dem Wesen des Menschen und der verschiedenen menschlichen Lebensgemeinschaften ergeben, die der Staat zu respektieren hat. Jede Staatsgewalt findet ihre Begrenzung an diesen natürlichen, gottgewollten Rechten des Einzelnen, der Familien, der Arbeitsbeziehungen und anderer Gemeinschaftsformen. Wenn Menschenrechte in einem dem Staat vorgegebenen Sittengesetz wurzeln, so schränkt gerade auch dies Sittengesetz eine falsche Ausuferung der Menschenrechte ein, und zwar zugunsten der Menschenwürde anderer. Keiner hat beispielsweise das Recht, seiner Persönlichkeitsentfaltung durch Mord oder Brandstiftung Ausdruck zu verleihen.

Die Menschenrechte setzen immer einen Staat mit beschränkter Macht und ein für alle Menschen gültiges Gesetz, das die Macht beschränkt, voraus. Wäre dies nicht der Fall, so würde der Mensch seine Rechte erst durch den Staat erhalten. Jeder Mensch hätte dann nur die Rechte und den Anspruch auf Schutz, den ihm der Staat zugestehen würde. Das war die Sicht der sozialistischen Staaten. Hier kann der Staat nicht mehr aufgrund einer höheren Ordnung kritisiert und korrigiert werden, sondern ist sich selbst Gott geworden.

Die Bedeutung von Römer 13

Der wichtigste biblische Text über die Bedeutung des Staates findet sich im 13. Kapitel des Römerbriefes des Apostels Paulus, des Mannes, der das Christentum im 1. Jahrhundert nach Europa und Asien brachte: "Jede Seele ordne sich den übergeordneten Staatsgewalten unter. Denn es ist keine Staatsgewalt vorhanden, wenn sie nicht von Gott kommt, und die existierenden sind von Gott eingesetzt. Wer sich daher der Staatsgewalt widersetzt, widersteht der Anordnung Gottes; die aber widerstehen, werden ein Urteil für sich empfangen. Denn die Regierenden sind nicht ein Schrecken für das gute Werk, sondern für das böse. Willst du dich aber vor der Staatsgewalt nicht fürchten müssen? Tue das Gute, und du wirst Lob von ihr erhalten, denn sie ist Gottes Dienerin, dir zum Guten. Wenn du aber das Böse tust, dann fürchte dich, denn sie trägt das Schwert nicht umsonst, denn sie ist Gottes Dienerin, eine Rächerin zur Strafe [oder: zum Zorn] für den, der das Böse tut. Darum ist es notwendig, untertan zu sein, nicht nur wegen der Strafe [oder: des Zorns], sondern auch wegen des Gewissens. Denn deshalb zahlt ihr auch Steuern; denn sie sind Gottes Diener, die eben hierauf ständig bedacht sind. Gebt allen, wozu ihr verpflichtet seid: die Steuer, dem die Steuer, den Zoll, dem der Zoll, die Furcht, dem die Furcht, die Ehre, dem die Ehre gebührt" (Röm 13,1-7).

Aufgrund dieses Textes ist es klar, dass sich niemand, der sich grundsätzlich gegen den Staat wendet, auf Gottes Auftrag berufen kann. Im Gegenteil: er stellt sich damit gegen Gottes Anordnung und wird deswegen zu Recht dem Gericht verfallen (Röm 13,2). Da der Staat die Aufgabe hat, das Böse einzudämmen und zu bestrafen, muss der Christ das Gute tun, wenn er den Konflikt meiden will. Tut der Christ aber das Böse, so wird er zu Recht vom Staat bestraft, ja, der Staat hat den Auftrag, als Gottes Dienerin Rache zu üben (Röm 13,4). Dies hat natürlich zur Folge, dass der Christ seine Steuern und Abgaben bezahlt und den Amtsträgern mit Ehrerbietung begegnet (Röm 13,6-7).

Entscheidend ist nun aber, wer denn definiert, was das Gute und was das Böse ist. Dachte der Apostel Paulus daran, dass dies Sache des Staates selbst ist. Kann der Staat also so ziemlich alles zum Guten erklären und dann von seinen Bürgern fordern? Nein, Paulus dachte natürlich an das Gute im Sinne des Willen Gottes und an das Böse als das, was Gottes Gesetz verurteilt. "Gerechtigkeit erhöht eine Nation, aber die Sünde ist das Verderben der Völker" (Spr 14,34). So gibt es etwa in der Bibel klare Vorgaben für das Ausüben des Steuer-, Militär- und Polizeiamtes. So sagte Johannes der Täufer zu Steuerinspektoren und Polizisten (damals gehörten Armee und Polizei zusammen): "Es kamen aber auch Zöllner, um getauft zu werden. Und sie sagten zu ihm: Lehrer, was sollen wir tun? Er aber sagte zu ihnen: Fordert nicht mehr, als euch bestimmt ist. Es fragten ihn aber Kriegsleute und sagten: 'Und was sollen wir tun?' Er sprach aber zu ihnen: 'Tut niemand Gewalt an, erpresst niemanden und begnügt euch mit eurem Sold." (Lk 3,12-14)

Zwei wesentliche Dinge sind nun aus dem paulinischen Text über den Staat (Röm 13,1-7) abzuleiten.

Zur Trennung von Kirche und Staat

Der Staat hat nicht unter der Herrschaft einer Kirche oder Religion zu stehen, so wie umgekehrt der Staat nicht eine Kirche oder Religion beherrschen darf. Die Trennung von Kirche und Staat widerspricht dem christlichen Glauben nicht, sondern ergibt sich natürlich aus ihm. Denn die biblische Aufgabe des Staates ist es, ein friedliches Zusammenleben der Menschen zu ermöglichen, gleich was diese Menschen glauben. Die Aufgabe der Kirche und der Religion ist es, auf die Ewigkeit hinzuweisen, den Menschen Halt zu geben und die Beziehung zu Gott zu fördern.

Der Historiker Eugen Ewig spricht deswegen von der schon alttestamentlich begründeten Zweigewaltenlehre und der Historiker Eduard Eichmann schreibt über die alttestamentliche Gewaltenteilung in Hohepriester und König: "Mit den heiligen Schriften sind diese alttestamentlichen Vorstellungen Gemeingut des christlichen Abendlandes geworden."

Die Trennung von Kirche und Staat kommt in dem berühmten Wort Jesu: "Gebt dem Kaiser, was des Kaisers ist und Gott, was Gottes ist" (Mk 12,17) klar zum Ausdruck. Diese Forderung geht aber von Gott aus, so dass also Gottes Anordnung auch über dem Kaiser steht, auch wenn die religiöse Institution Gottes auf Erden, das organisierte Volk Gottes, deswegen gerade nicht über dem Kaiser steht. Der Gehorsam gegenüber Gott geht allem anderen voran. Er bestimmt und begrenzt das, was des Kaisers ist. Nicht der Kaiser bestimmt, was Gottes ist, sondern Gott. Das bedeutet aber nicht, dass der 'Kaiser' von der Kirche abhängig ist. In Gottes Auftrag dient er allen Menschen seines Landes, nicht nur den Anhängern einer bestimmten Religion.

Die Trennung von Kirche und Staat bedeutet nicht, dass es keine Überschneidungen gäbe oder die beiden Institutionen sich gegenseitig nicht nötig hätten. Genau das Gegenteil ist der Fall. So kann die Kirche den Staat durchaus das Gesetz lehren und ihn beraten, wie es etwa bei König Joasch der Fall war: "Und Joasch tat alle seine Tage, was in den Augen des HErrn recht war, weil der Priester Jojada ihn unterwies" (2Kön 12,3). Wie schade, dass die Kirche dieses kritische Amt oft so wenig wahrnimmt und lieber mit den Wölfen heult.

Aber erst wenn der Staat sich nicht mehr den Geboten Gottes verpflichtet weiß und den Glauben anfängt zu bekämpfen, wird aus der Trennung von Kirche und Staat ein Kampf des Staates gegen das Christentum.

Es gibt kein Ansehen der Person vor Gott

Das Menschenrecht auf ein gerechtes Gerichtsverfahren findet sich schon seit Jahrtausenden im Alten und Neuen Testament. Um entscheiden zu können, was Recht ist, bedarf es eines gerechten Richters. Gott aber ist der gerechte Richter schlechthin (z.B. 5Mose 10,17-18; Ps 7,9+12; 9,5; 50,6; 58,2-3; vgl. Ps 75,3+8), "denn der HErr ist ein Gott des Rechts" (Jes 30,18). "Er ist der Beschützer des Rechtes". Wer immer gerechtes Recht spricht, handelt im Auftrag Gottes. So heißt es im Alten Testament von einem gerechten König: "Joschafat sprach zu den Richtern: Achtet auf das, was ihr tut! Denn ihr haltet nicht im Namen von Menschen Gericht, sondern im Namen des HErrn, und er ist bei euch, wenn ihr Recht sprecht. Darum lasst die Furcht des HErrn bei euch sein, haltet und tut das Recht, denn bei dem HErrn, unserm Gott, ist kein Unrecht, weder Ansehen der Person noch Annehmen von Geschenken" (2Chr 19,6-7).

Der Richter muss sich im klaren darüber sein, dass Gott ihn überwacht und auf der Seite des Unschuldigen steht: "Wenn man das Recht eines Mannes vor dem Angesicht des Höchsten beugt, wenn man einen Menschen in seinem Rechtsstreit irreführt, sollte der Herr das nicht sehen?" (Klgl 3,35-36).

Dementsprechend kennt die Bibel viele Anweisungen für ein menschenwürdiges und gerechtes Gerichtsverfahren. Für die Anklage waren zum Beispiele "zwei oder drei Zeugen" (z. B. 4Mose 35,30; 5Mose 17,6; 19,15; Mt 18,16; Joh 8,17; Hebr 10,28; 1Tim 5,19) notwendig, damit die Anklage "aus zweier oder dreier Zeuge Mund" (5Mose 17,6) kommt. Abzuweisen sind "gewalttätige Zeugen" (Ps 35,11). Im Urteil sollte "kein Ansehen der Person" (5Mose 1,17; 2Chr 19,7; Spr 18,5; 24,23; Hiob 13,10; Kol 3,25; Eph 6,9) gelten, denn auch Gott selbst kennt kein Ansehen der Person (z. B. 5Mose 10,17-18). Nur böse Richter "sehen die Person an" (Jes 3,9).

Das Urteil sollte auch "ohne Vorteil" oder "vorurteilsfrei" (1Tim 5,21) gefällt werden und alles muss man "genau untersuchen" (5Mose 17,4). Es heißt nämlich: "Fällt einen zuverlässigen [oder: vertrauenswürdigen] Rechtspruch" (Sach 7,9), also einen Rechtsspruch, der nicht bei nächster Gelegenheit widerrufen werden muss und den andere nachvollziehen können.

"Wenn ein Rechtsstreit zwischen Männern entsteht und sie vor Gericht treten, und man sie richtet, dann soll man den Gerechten gerecht sprechen und den Schuldigen schuldig" (5Mose 25,1). Das soll auch nicht durch Bestechung der Richter geändert werden. "Der Gottlose nimmt Bestechung aus dem Gewandbausch an, um die Pfade des Rechts zu beugen" (Spr 17,23). Auch hier ist Gott das große Vorbild, "der große, mächtige und furchtbare Gott, der niemanden bevorzugt und kein Bestechungsgeschenk annimmt" (5Mose 10,17); "Denn bei dem HERRN, unserm Gott, ist kein Unrecht, kein Ansehen der Person und kein Annehmen von Geschenken" (2Chr 19,7).

Das Alte wie das Neue Testament begrüßt Geschenke. Menschen schenken, um anderen Menschen zu helfen oder ihnen Freude zu machen. Die Bibel ist aber auch sehr nüchtern: Geschenke sind manchmal gut oder sogar nötig, um rechtmäßige Dinge zu erreichen. Wie sagt der Weisheitslehrer? "Das Geschenk eines Menschen schafft ihm weiten Raum, und vor die Großen führt es ihn." (Spr 18,16), ja: "Eine Gabe im Verborgenen wendet Zorn ab, und ein Geschenk im Gewandbausch heftigen Grimm" (Spr 21,14). Trifft der Mensch auf bestechliche Beamte und es besteht keine Aussicht darauf, diese Bestechlichkeit im Moment oder erfolgreich auszumerzen, kann er sein Recht sicher durch Geschenke bewirken. Erst wenn er mit Geschenken Unrecht erkauft, wird er selbst unmittelbar von der Schuld der Korruption getroffen. Doch auch wer gezwungen ist, Bestechungsgelder zu bezahlen, wird dennoch gegen das Übel der Korruption kämpfen und insbesondere jede Form der Bestechlichkeit und Käuflichkeit im Bereich der christlichen Kirche und der Religion auszumerzen suchen.

Deswegen darf es keinen doppelten Rechtsstandard geben, etwa ein Recht für den Adel und ein Recht für die Bauern. Schon im Alten Testament sollte für Einheimische und Ausländer dasselbe Strafrecht gelten (z. B. 2Mose 12,49). "Ihr sollt im Gericht nicht Unrecht tun. Du sollst die Person des Geringen nicht bevorzugen und die Person des Großen nicht ehren. Du sollst deinen Nächsten in Gerechtigkeit richten." (3Mose 19,15). Gott verteidigt "den Rechtsanspruch des Geringen" (Spr 29,7), "den Rechtsanspruch aller Schwachen" (Spr 31,8). Deswegen heißt es: "Öffne deinen Mund für den Stummen, für den Rechtsanspruch aller Schwachen! Öffne deinen Mund, richte gerecht und schaffe dem Elenden und Armen das Recht!" (Spr 31,8-9).

Deswegen ist von der Bibel her die Gerechtigkeit eines Landes am Schutz der Schwachen zu bemessen. Nicht wie es dem herrschenden Volk geht, zählt alleine, sondern gerade wie es den kleinen Völkern in seiner Mitte geht. Nicht wie es der herrschenden Kirche geht, zählt alleine, sondern auch wie es kleineren christlichen Religionsgemeinschaft ergeht. Nicht wie es den Reichen geht, die das Geld und die Macht haben, ihr Recht zu verteidigen, sondern auch, wie es den Armen, Witwen und Waisen vor Gericht ergeht.

Gott ist der Schöpfer und Herr aller Menschen und er möchte, dass wir so miteinander umgehen, wie Gottes Ebenbilder und Geschöpfe miteinander umgehen, nicht wie Bestien einander behandeln.

Thomas Schirrmacher

Prof. Dr. Dr. Dr. Thomas Schirrmacher promovierte in Theologie, in Ethik und in Kulturanthropologie (Völkerkunde) - dazu Ehrenpromtion 1997 - und ist Professor für Ethik.
Der Artikel ist in russischer Sprache erschienen in "Christlicher Glaube und Menschenrechte" (Russisch). POISK: ezemedel'naja vsesojuznaja gazeta [Zeitschrift der Russischen Akademie der Wissenschaften]. Nr. 48 (446) 22.-28. November 1997. S. 13 (ganzseitig) u.a.


Millionen verschwinden

Millionen verschwinden und fehlen nicht. Millionen tauchen auf und niemand freut sich recht darüber. Völlig ungewohnt ist dieser Umgang mit so großen Beträgen. Warum freut sich denn niemand? Das Geld ist ein Problem. Das war es schon immer. Vorher wusste es nur kaum jemand. Jetzt wissen es alle. Auch die Verantwortlichen sind jetzt ein Problem. Das wissen jetzt auch alle. Was tun mit den Millionen, was tun mit den Verantwortlichen? Je weiter entfernt die Ratgeber von den Millionen und ihren Verwaltern stehen, desto leichter sind die Antworten bei der Hand. Desto leichter sind sie auch. Um Lösungen ist man wenig verlegen. Mehr oder minder genüsslich entfaltet man sein Konzept. Ein wenig Grausamkeit ist meistens dabei - oder manchmal nur Angst - Angst, in einen Strudel der Ereignisse gezogen und gar von ihnen verschlungen zu werden. Nun, diese Angst müssen wir - das Volk - zum Glück nicht haben. Wir sind keine Politiker und gehören womöglich auch nicht der CDU an. Uns hat auch noch niemand mit solchen Beträgen in Versuchung gebracht. Zum Glück! Denn wer verschmäht schon gern Geldspritzen, zumal in solchen Höhen? Allzu rasch stellen sich in Gedanken Bilder von Dingen und Projekten ein, die man damit erreichen könnte. Träume ließen sich endlich verwirklichen, das eigene Leben absichern und Positionen festigen.

Andere Namen werden in Verbindung mit spendierten Geburtstagsfeiern oder Geschenkflügen genannt. Alles Präsente - nicht etwa für Sieger eines Preisausschreibens. Manche sind eben "Sieger" wegen ihrer gesellschaftlichen oder politischen Position und gewinnen.

Ein Vertreter der Bündnisgrünen wies jeden Gedanken weit von sich, dass es so etwas auch in ihrer Vergangenheit gegeben haben könnte. Ganz sicher war er sich dabei, sogar absolut sicher. Er wirkte glaubhaft. Konnte er seine kühne Behauptung beweisen? Den Grünen habe noch niemand Geld angeboten. Ein beweiskräftiges Argument! Also nicht unbedingt ein Saubermann aus Überzeugung, sondern eher aus Mangel an Gelegenheit. Dann lässt sich natürlich leicht auf die gefallenen Politiker herabsehen.

All diese Geschehen lösen natürlich Krisen aus. In erster Linie sind es Vertrauenskrisen. Obwohl die Erwartungen gar nicht so hoch gesteckt schienen, kam es so schlimm, wie es nur kommen konnte. Namen von sonst hoch geachteten Politikern haben heute einen anderen Klang. Hoch schlagen die Wellen, es brodelt überall. Vielleicht übersieht man bei aller Aufgeregtheit die kleinen Feinheiten. Irgendwie bleibt der fade Eindruck einer Enttäuschung, die hätte so nicht kommen müssen.

Welche Schlussfolgerungen zieht das Wahlvolk? Es bleibt abzuwarten, ob der befürchtete moralische Erdrutsch eintritt. Immerhin hat in der Vergangenheit die Integrität eines Politikers wohl nur in den seltensten Fällen jemanden zur ehrlichen Steuererklärung motiviert.

Enttäuschung und Verärgerung geht vielleicht deshalb so tief, weil man den Glauben an den guten Menschen noch nicht aufgegeben hat oder nicht aufgeben möchte. Für unser Gemüt ist es ein Verlust an Gewissheit. So geht es aber mit den illusionären Bildern: Sie helfen nicht. Unangenehmer, aber bekömmlicher, ist eine wahrheitsgetreue und konkrete Skizzierung unserer Motive und Triebe. Paulus riet seinen Lesern bestimmte Verhaltensweisen an und warnte vor anderen mit allem Nachdruck. Aus einer derartigen Schilderung lassen sich die Triebkräfte menschlicher Natur (oder Unnatur) ablesen. Er warnt: "Tötet nun eure Glieder, die auf der Erde sind: Unzucht, Unreinheit, Leidenschaft, böse Begierde und Habsucht, die Götzendienst ist! Jetzt aber legt auch ihr das alles ab: Zorn, Wut, Bosheit, Lästerung, schändliches Reden aus eurem Mund. (Kol3,5.8). In der Tat ein unappetitlicher Katalog. Man ist geneigt, diese Scheußlichkeiten rein theoretisch abzuhandeln. In drei Stichworten lässt sich die Aufzählung zusammenfassen. Es sind sozusagen die Grundtriebkräfte: Genusssucht, Habsucht und Geltungssucht. Äußern sich diese, dann handelt es sich um typisches Verhalten von uns Menschen. In diese Richtungen sind die Geleise gelegt, in diese Richtung die Weichen gestellt. Vorgänge um schwarze Millionen, gesponserte Flugreisen und Geburtstagsfeiern sind aus dieser Perspektive gesehen normal. Machtsicherung und Lebensgenuss gelingen wenigstens eine gewisse Zeit. Natürlich wünschen wir uns einen anderen Zustand, wünschen uns andere Menschen. Doch einfach so zu tun, als leiteten uns edlere Triebe, verleitet zur freiwilligen Täuschung. Wir stehen schon lange außerhalb vom Paradies. Daraus folgt nicht, dass sich mit dem Hinweis auf die ach so böse Welt alles erledigt hat, oder wir ein Recht zur Anpassung haben (wenn die da oben …). Vielmehr sollten wir unter dem Mangel an gottesfürchtiger Gerechtigkeit leiden. Aus diesem Leiden ergeben sich natürlich Konsequenzen. Zum einen ist an Selbstbeurteilung zu denken: wo genehmige ich mir Freiheiten, wo ignoriere ich die Regeln Jesu, wo verkenne ich die unheilvolle Neigung menschlicher Natur? Zum anderen könnte sich neu das Evangelium als "Salz" empfehlen. Allein in Wort und Geist Gottes liegt, was zur Freiheit von den dunklen Trieben führt und ein wirklich gehaltvolles Leben ermöglicht.

Richard Bergmann


ANSCHRIFTEN DER AUTOREN:

Andreas Küttler, Goethestr. 19, 08107 Kirchberg
Thomas Schirrmacher, Friedrichstr. 38, 53111 Bonn

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